1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Alpavia GmbH kommt mit der Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen, persönlichen oder elektronischen Anmeldung/Buchung zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer, so steht sie für deren Vertragspflicht (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigene Verpflichtung ein. Diese AGB gelten für alle Reiseteilnehmer. Sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist, wird diese von uns schriftlich bestätigt. Gleichzeitig wird Ihnen die Reise in Rechnung gestellt.
2. Leistungen
Welche Leistungen im Pauschalpreis eingeschlossen sind, ergibt sich aus der Programmbeschreibung im Prospekt unter: Das Angebot umfasst. Sonderwünsche sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Alpavia GmbH schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Pro Person wird 1 Gepäckstück transportiert. Wir haften allerdings nicht für das Gepäck.
3. Anmeldeschluss
Frühzeitige Anmeldungen helfen uns, Komplikationen bei der Buchung von Hotels und Transporten zu vermeiden. Dennoch bemühen wir uns im Rahmen des Möglichen, einzelne kurzfristige Anmeldungen noch zu berücksichtigen.
4. Preise
Wo nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer.
Die Preise in der Buchungsbestätigung sind verbindlich.
Im Preis nicht inbegriffen:
An- und Rückreise sowie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi, die nicht ausdrücklich im Reiseprogramm enthalten sind.
5. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von CHF 300.- pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor der Abreise fällig. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Eingang der Zahlung verschickt, in der Regel 10 Tage vor Reisebeginn. Die Wanderdokumentation ist persönlich, sie darf nicht an Dritte abgegeben werden.
6. Sie können Ihre Reise nicht antreten
Wer nach erfolgter Anmeldung auf eine Teilnahme verzichtet, muss dies schriftlich bei Alpavia GmbH melden. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person und maximal CHF 120.- pro Auftrag kann belastet werden. Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren werden folgende Annulationskosten in Prozent auf den Totalbetrag erhoben:
30-15 Tage vor Reisebeginn: 30%
14-8 Tage vor Reisebeginn: 50%
7-1 Tage vor Reisebeginn: 90%
Am Reisetag oder bei nicht Erscheinen: 100%.
Als Änderungs- oder Annulationsdatum gilt der Tag, an dem die Erklärung bei Alpavia GmbH eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Ersatzperson: Ist zulässig, wenn die organisatorischen Möglichkeiten es zulassen. Sie haften persönlich für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren.
7. Sie treten die Reise an, können Sie aber nicht beenden
Sofern Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abbrechen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder der nicht beanspruchten Leistungen.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Krankheit, Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahen stehenden Person) wird Ihnen Alpavia GmbH soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
8. Versicherungen
Eine ausreichende Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung ist Sache des Teilnehmers.
Der Abschluss einer Annulationsversicherung ist empfohlen. Diese Versicherung kann bei Alpavia GmbH abgeschlossen werden.
Wertgegenstände, Schmuck, Uhren, Fotoausrüstung, Geld und Kreditkarten im Auto und im Gepäck sind von Alpavia GmbH nicht versichert.
8.1 Versicherung für FLYER-Elektrobike Miete
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das FLYER-Elektrobike sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des FLYER-Elektrobikes ergeben. Das Befahren sämtlicher Strassen und Wege erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab.
9. Haftung bei erhöhtem Risiko
Aktivferien sind meistens mit erhöhtem Risiko verbunden. Für Unfälle haftet Alpavia GmbH nicht. Alpavia GmbH setzt bei jedem Teilnehmer ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung voraus: Bei Wandertouren werden solide Bergschuhe vorausgesetzt und bei Velotouren muss ein Helm getragen werden. Anweisungen sind zu befolgen.
10. Haftungsausschluss
Alpavia GmbH schliesst jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus.
Wir übernehmen insbesondere keine Haftung, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist (keine abschliessende Aufzählung):
Auf Versäumnisse Ihrerseits vor und während der Reise.
Auf unvorsehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind.
Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorsehen oder abwenden konnten, namentlich Naturkatastrophen und behördliche Massnahmen.
Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Bargeld, Wertgegenständen, Fahrrad, Fotoausrüstung, etc.
11. Nicht beanspruchte Leistungen
Für Leistungen, welche der Reiseteilnehmer während der Reise nicht beansprucht wie Transportgutscheine, Besichtigungen, Mahlzeiten, etc. besteht kein Anspruch auf Vergütung.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von Programmstörungen oder unvorhergesehenen Leistungsänderungen aktiv und positiv mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder zumindest geringer zu halten.
13. Programmänderungen
Alpavia GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben vor der Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Alpavia GmbH den Reiseteilnehmer vor Vertragsabschluss und bemüht sich ein Ersatzprogramm anzubieten.
14. Änderung während der Reise
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, die Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern und dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder den Charakter der Reise verändert wird.
15. Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche (deliktische) Haftung wird von Alpavia GmbH soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
16. Allfälliges
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden haften wir nicht.
17. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht Erbringung oder nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleitung hat der Kunde innerhalb 10 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise Alpavia GmbH gegenüber schriftlich geltend zu machen. Ansprüche, die nach dieser Frist bei Alpavia GmbH eingehen, können nicht mehr akzeptiert werden, ausser der Kunde kann beweisen, dass er an der Einhaltung der Frist schuldlos verhindert worden ist.
18. Datenschutz
Alpavia GmbH kann der Reiseteilnehmer über Programme und Aktivitäten informieren. Der Reiseteilnehmer hat die Möglichkeit, diesen Dienst jederzeit über info@alpavia.ch abzubestellen. Der Reisende kann Einsicht in die gespeicherten Daten oder die Löschung seiner Daten verlangen. Sofern es für die Abwicklung der Reise nötig ist, haben wir das Recht Daten des Kunden (Name, Adresse, Kontaktnummer etc.) an Leistungsträger weiterzugeben.
19.Restliches
Mit ‘’Alpavia GmbH’’ oder ‘’wir’’ ist die Alpavia GmbH gemeint. Wir meinen immer alle Geschlechter und nicht nur wie es grammatikalisch steht.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Alpavia GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Grundlagen ist Burgdorf Gerichtsstand.
Burgdorf, 1. Dezember 2022